Mitglied werden

Gemeinsam sind wir ein starkes Team

„Eigentum verpflichtet!“,

... sagt schon der Volksmund.
Und gerade in Jahren der massenhaften Vermehrung des Borkenkäfers oder infolge sturm- und schneebedingten Schadholzanfalls wird so mancher Eigentümer durch ein höfliches Schreiben vom örtlich zuständigen Forstamt auch daran erinnert worden sein, daß dies gemäß dem Thüringer Waldgesetz auch für den Privatwald gilt. Zum Wohle des Waldes sieht man sich plötzlich vor die Aufgabe gestellt, Käfer- oder Schadholz aufarbeiten und beseitigen zu müssen.

Schnell stellen sich dann Fragen:
Kann man das Holz auch verkaufen, um zumindest die Holzerntekosten davon bezahlen zu können? und: Wer kann mir beim Holzverkauf behilflich sein?

photo
photo

Profitieren Sie von den Vorteilen einer Mitgliedschaft

Vielleicht besuchen Sie unsere Seite aber auch, weil Sie erst kürzlich Wald geerbt oder gekauft haben und nun kompetente Unterstützung bei der Waldbewirtschaftung benötigen. Egal was Sie auch bewogen haben mag, unsere Seite zu besuchen. Eine Mitgliedschaft in unserer FBG ist für Sie als Waldbesitzer interessant, weil wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten können:

  • Holzverkauf auf Namen und Rechnung des Waldbesitzers
  • Verkauf auch von kleinen Holzmengen, was aufgrund der kleinparzellierten Eigentumsstruktur häufig der Fall ist
  • Koordination von Holzerntemaßnahmen
  • Sammelbestellung von Pflanzen und Zaunbaumaterial
  • Informationen rund um den Wald

Werden auch Sie Mitglied in einer starken Interessengemeinschaft!

Jetzt Mitglied werden!

Voraussetzungen:


Um Mitglied in unserer FBG werden zu können, ist es satzungsgemäß erforderlich, daß Sie privater oder kommunaler Eigentümer von Wald sind. Befindet sich der Wald im Eigentum einer Erbengemeinschaft, so muß diese einen Bevollmächtigten gegenüber der FBG bestimmen. Darüber hinaus sollte Ihr Wald einen räumlichen Bezug zu unserer FBG haben, d.h. sich in der Region des Schaumberger Landes befinden.

Wenn Ihr Wald diese Voraussetzungen erfüllt, dann brauchen Sie nur noch den schriftlichen Aufnahmeantrag stellen und diesen an die Geschäftsstelle zu senden. Die Aufnahme erfolgt einmal im Jahr durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 2,00 €/ha.

Am 31.03.2023 wurde von unseren Mitgliedern eine überarbeitete Version unserer Satzung beschlossen. Diese aktuelle Version befindet sich momentan noch in Bearbeitung und wird demnächst zum Download bereit gestellt. Wir bitten um etwas Geduld. Vielen Dank!

Satzung der FBG HW

Sie möchten einen Antrag stellen?

Erforderlich:


Um einen Antrag auf Mitgliedschaft in unserer FBG zu stellen, müssen sie folgende Formulare herunterladen, durcharbeiten und unterschrieben an uns zurücksenden oder gegebenenfalls im Büro der FBG bzw. beim zuständigen Forstrevier abgeben:


  • Antragsformular auf Mitgliedschaft
  • Informationsblatt zum Datenschutz

Wir bringen Ihr Holz an den Mann:

Erforderlich:


Zur Übernahme von Dienstleistungen wie dem Holzverkauf sind einige Angaben zu Ihrer Person unerlässlich. Laden Sie sich dafür die folgenden Formulare herunter, füllen Sie diese aus und geben Sie sie im Büro des zuständigen Forstrevieres ab.


  • Dienstleistungsvertrag Holzverkauf
  • Beauftragung Holzverkauf

Sie sind auf der Suche nach fachlich kompetenter Beratung?

Die finden Sie in der Revierförsterei Schalkau


mehr erfahren